Fundierte juristische Expertise für die anwaltliche Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Betriebsräten

Die Kanzlei berät Arbeitnehmer, Arbeitgeber, und Betriebsräte außergerichtlich und vor Gericht in allen Fragen des Arbeitsrechts.  

Arbeitgeber sind meist gut beraten, sich im Vorfeld von beabsichtigten personellen Maßnahmen wie z. B. Abmahnung, Versetzung, Kündigung, Betriebsschließung etc. anwaltlich beraten zu lassen. Dies gilt unabhängig vom Vorhandensein eines Betriebsrats. Ferner bedürfen Arbeitsverträge heute generell einer anwaltlichen Prüfung und ggf. Korrektur. Dies gilt insbesondere seit der Anwendbarkeit der Vorschriften über allgemeine Geschäftsbedingungen auch auf Arbeitsverträge (z. B. Transparenzgebot) sowie seit 01.08.2022 wegen der massiv gestiegenen Anforderungen an Arbeitsverträge durch das Nachweisgesetz.

Arbeitnehmer müssen vor allem nach Erhalt einer Kündigung schnellstmöglich anwaltlichen Rat suchen. Eine etwaige Klage muss auf jeden Fall innerhalb von drei Wochen nach Zugang der (schriftlichen) Kündigung erhoben werden, sonst gilt die Kündigung nach dem Gesetz als rechtswirksam und kann nicht mehr mit Aussicht auf Erfolg angegriffen werden. 

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