Langjährige Erfahrung bei grenzüberschreitenden Mandaten zum deutschen und Schweizer Arbeitsrecht
Die Kanzlei berät Arbeitnehmer (Grenzgänger) in allen Fragen des Schweizer Arbeitsrechts und vertritt diese auch in Schlichtungsverfahren, vor allem vor den Bezirksgerichten in Basel Stadt und Basel Landschaft. Auch wenn Schuldrecht (Deutschland) und Obligationenrecht (Schweiz) oder die Auslegung von Verträgen sich nicht wesentlich unterscheiden, gibt es bedeutsame Unterschiede zwischen dem deutschen und dem Schweizer Arbeitsrecht, vor allem im Zusammenhang mit Kündigungen sowie – speziell in der Schweiz – dem Schutz vor einer Kündigung zur Unzeit (z. B. bei Krankheit), den das deutsche Recht grundsätzlich nicht kennt.